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Beiträge & AGB's

Sehr geehrte Eltern!

Die Erziehung und Bildung im Kleinkindalter hat sich in den letzten Jahren wesentlich geändert, immer mehr erkennen die psychologischen und pädagogischen Wissenschaften die große Bedeutung der ersten Lebensjahre. Der Kindergarten bietet seine Hilfe an, um die gesamte Entwicklung des Kindes zu fördern.
Zu der Hilfe gehören die Förderung des Erkennens und Denkens, Sprachbildung, Förderung der musischen Fähigkeiten des Kindes, körperliche Ertüchtigung, Förderung der Entwicklung eines gesunden Gefühlslebens, und die Schaffung von Sozialkontakten.
Die Vorschulerziehung, als Vorbereitung auf die Schule ist durch das vielseitige Bildungsangebot des Kindergartens gegeben.
Die Erfüllung der Aufgaben, im Sinne Ihrer Kinder, kann aber nur gemeinsam erfolgen, daher ist es uns ein besonderes Anliegen, dass Sie zu den Elternabenden kommen, nur dadurch wird es möglich sein, die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.

Beitragsliste: 

rote Gruppe 1,5 bis 3 Jahren

bis 17:00 Uhr 49 Stunden € 180,00
bis 15:00 Uhr 40 Stunden € 150,00

blaue Gruppe, Kinder ab 3 Jahren

bis 17:00 Uhr 49 Stunden € 180,00
bis 15:00 Uhr 40 Stunden € 150,00

grüne Gruppe, Kinder ab 3 Jahren

bis 17:00 Uhr 49 Stunden € 180,00
bis 15:00 Uhr 40 Stunden € 150,00

Zahlungsmodalitäten

Einziehungsauftrag

Einziehungsaufträge werden am 1. eines jeden Monats im Vorhinein abgebucht.

Bankverbindung

Raika Wien und NÖ, IBAN : AT18 3200 0000 0255 0374

Vertragsbedingungen

Öffnungszeiten:

Der Kindergarten   ist
MO - DO von 7:00 - 17:00 Uhr und
FR von 7:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
Unsere Aufgabe ist es Ihr Kind innerhalb der Öffnungszeiten optimal zu fördern.

Bringen und Abholen:

Bitte bringen Sie Ihr Kind bis längstens 8:45 Uhr in den Kindergarten, und halten Sie bitte folgende Abholzeiten ein:
Ganztags um 15:00  Uhr oder bis längstens 17:00 Uhr , Freitag bis 16:00 Uhr

Da Ihr Kind nur erziehungsberechtigten Personen übergeben werden darf, in der Regel sind dies Mutter und Vater, ist es notwendig, für alle anderen Personen eine schriftliche Vollmacht abzugeben.
Diese berechtigten Personen sind entweder gleich am Anmeldeformular einzutragen, oder mittels der, von Ihnen unterschriebener, Bestätigung nachzureichen.

Gegenstand und Dauer:

Mit der Anmeldung beauftragen die Eltern den Verein Teddybär mit der Beaufsichtigung, Betreuung und Förderung Ihres Kindes (Kinder) innerhalb der in den Vertragsbedingungen angegebenen Öffnungszeiten.

Kündigung:

Der Betreuungsvertrag beginnt mit Zahlung der Einschreibegebühr und endet mit 31.8. des Jahres des Schuleintritts des Kindes.

Kündigung:

Die/der Obsorgeberechtigte und der gem. Verein Teddybär haben das Recht, die Vereinbarung jeweils mit dem letzten Tag des Monats zu kündigen. Dafür müssen keine Gründe angegeben werden. Die Kündigung muss ein Monat im Voraus in schriftlicher Form erfolgen.

Änderungen der Kontaktdaten:

Änderungen von Telefonnummern und Adressen (privat und Arbeitsstelle) sind bitte sofort bekannt zu geben.

Entgelte / Kindergartenbeitrag:

Das vertragliche Entgelt für die Betreuung des Kindes durch den Kindergarten bestimmt sich nach der vereinbarten Betreuungsform. Der Kindergartenbeitrag ist von den Eltern pro Betreuungsmonat nach Maßgabe der in der Beitragsliste genannten Beiträge zu leisten. Die Eltern haften dafür zu ungeteilter Hand.

Der Kindergartenbeitrag ist auch bei Fernbleiben des Kindes vom Kindergarten, auch über einen längeren Zeitraum, zu bezahlen. Im Voraus bezahlte Kindergartenbeiträge werden auch für die Dauer des Nichtbesuchs nicht zurückerstattet. Sie haben den Kindergartenbeitrag nicht zu bezahlen, wenn das Fernbleiben oder der Nichtbesuch des Kindes in die Sphäre des Vereins Teddybär fallen (dh, wenn den Verein Verschulden am Fernbleiben bzw. am Nichtbesuch trifft oder, wenn das Fernbleiben bzw. der Nichtbesuch aus anderen, dem unternehmerischen Risiko des Vereins unterliegenden Gründen, wie z.B. die Schließung des Kindergartens durch die Stadt Wien, resultieren, ist der Kindergartenbeitrag nicht zu bezahlen).

Nichtbeanspruchung des Kindergartenplatzes / Rücktritt und Stornogebühr:

Bei Nichtbeanspruchung des Kindergartenplatzes in Fällen, in denen die Eltern Verschulden trifft, fällt eine Stornogebühr an. Die Stornogebühr bemisst sich anteilig nach dem monatlichen Kindergartenbeitrag nach der in Punkt 15. ersichtlichen Beitragsliste. Für die Berechnung der Stornogebühr wird der in Punkt 15. ersichtliche „Beitrag ohne Förderung“ der „Gruppe“, für die das Kind angemeldet war, herangezogen (sowohl für geförderte als auch für nicht geförderte Kinder wird der jeweilige „Beitrag ohne Förderung“ herangezogen, da dem Verein die Förderung bei Nichtbeanspruchung des Kindergartenplatzes jedenfalls entgeht):

  • Rücktritt bis zu einem Jahr vor Beginn des ersten Kindergartenjahrs 20 %;
  • Rücktritt bis zu sechs Monaten vor Beginn des ersten Kindergartenjahrs 50%;
  • Rücktritt bis zu drei Monaten vor Beginn des ersten Kindergartenjahrs 85%;
  • Rücktritt ein Monat vor Beginn des ersten Kindergartenjahrs bzw. unentschuldigtes Nichterscheinen am ersten Tag des vereinbarten Betreuungsbeginns 100 %.

Die Stornogebühr beträgt unabhängig vom errechneten Prozentsatz EUR 50,00 für den Verwaltungsaufwand (Abmeldung des Kindes; Suche und Anmeldung eines neuen Kindes; bei geförderten Kindern: Meldung an die MA10) seitens des Vereins.

Für die Fälle, dass:

  • der Verein einen Ersatz für das entfallende Kind findet,
  • der Verein Teddybär die Nichtbeanspruchung des Kindergartenplatzes verschuldet hat (wie beispielsweise durch eine Überbuchung einer Kindergruppe)

fällt keine Stornogebühr an.

Krankheit

Krankheiten des Kindes sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Das gilt besonders bei Infektionskrankheiten. Hatte das Kind eine ansteckende Krankheit (Röteln, Feuchtblattern, Masern, Mumps, Scharlach, infektiöse Bindehautentzündung,.) ist eine Bestätigung des behandelnden Arztes über die vollständige Ausheilung der Erkrankung mit zu bringen. Medikamente dürfen wir nicht verabreichen. Da es in den letzten Jahren zunehmend Kopflausbefall gab, ist es auch in diesem Fall notwendig, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Kind laus- und nissenfrei ist.

Sonstiges Fernbleiben vom Kindergarten:

Bitte teilen Sie uns auch sonstige Abwesenheiten Ihres Kindes mit. Wir sind verpflichtet, längere Abwesenheiten ohne Information seitens der Obsorgeberechtigten den zuständigen Stellen der Stadt Wien zu melden, längere Abwesenheiten können daher zum Verlust der Förderung führen. Die Kosten des Elternbeitrages ohne Förderung sind in diesen Fällen von den Eltern zu tragen.

Wertsicherung

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des monatlichen Betreuungsbeitrages vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreis-index 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als erstmalige Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Januar jenes Jahres, in dem der Kindergarten-/Horteintritt stattfindet, errechnete endgültige Indexzahl und der zu dieser Indexzahl festgesetzte Betreuungsbeitrag.

Die aktuelle Beitragsliste finden Sie als Aushang im Kindergarten/Hort und im Internet unter www.teddybaer.or.at

Schwankungen der Indexzahl von Januar bis inkl. Dezember eines lau-fenden Jahres, nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben un-berücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene endgültige Indexzahl die Grundlage, sowohl für die rückwirkende Neufestsetzung des Betreuungsbeitrages ab Überschreitung des Spielraumes als auch für die Berechnung des neuen Spielraums, zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen

Sollte es zu keiner Über- oder Unterschreitung des Spielraumes von Januar bis inkl. Dezember eines Jahres gekommen sein, bildet die für Januar des Folgejahres verlautbarte endgültige Indexzahl die Basis für den Indexvergleich und die dann auf jeden Fall stattfindende Neuberechnung des Betreuungsbeitrages. Auf Grund der errechneten Schwankung zum Januar des Vorjahres wird der Betreuungsbeitrag rückwirkend mit Januar dieses Folgejahres neu berechnet.

Ist der Verein aufgrund der vorigen Bestimmung zur Erhöhung des monatlichen Betreuungsbeitrags berechtigt, haben die Eltern dem Verein den erhöhten monatlichen Betreuungsbeitrag zu entrichten, wenn der Verein den Eltern in einem nach Wirksamwerden der Indexverän-derung ergehenden Schreiben, sein darauf gerichtetes Erhöhungsbe-gehren bekannt gibt.

Änderung der Betreuungszeit:

Eine Betreuungszeitenänderung hat der Verein den Eltern 1 Monat im Vorhinein schriftlich bekanntzugeben. Die Änderungen treten jeweils am 1. des folgenden Monats in Kraft.

Die Eltern sind außerdem zur außerordentlichen Vertragskündigung innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Bekanntgabe durch den Verein berechtigt.

Zahlungen des Beitrags und der Kosten für sonstige Aktivitäten:

Die Bezahlung des Beitrags und der Kosten für sonstige Aktivitäten sowie für zusätzliche pädagogische Angebote hat mittels Einzugsermächtigung oder Überweisung (nähere Informationen finden Sie unter www.teddybaer.or.at und jeweils am 1. des Monats im Vorhinein zu erfolgen.

Elternkontakt

Um den Kindern eine bestmögliche Betreuung bieten zu können, sollte der Kindergarten mit den Eltern zusammenarbeiten. Änderungen und Vorschläge sind daher jederzeit willkommen. Die Teilnahme der Eltern an Elternabenden und Elterngesprächen ist erwünscht und fördert die Zusammenarbeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Wien. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ist Gerichtsstand Wien

Beitragsliste:

rote Gruppe

Betreuungszeiten Beitrag mit Förderung Beitrag ohne Förderung
Bis 15:00 Uhr € 150,00 € 912,57
Bis 17:00 Uhr € 180,00 € 942,57

blaue Gruppe

Betreuungszeiten Beitrag mit Förderung Beitrag ohne Förderung
Bis 15:00 Uhr € 150,00 € 670,20
Bis 17:00 Uhr € 180,00 € 700,20

grüne Gruppe

Betreuungszeiten Beitrag mit Förderung Beitrag ohne Förderung
Bis 15:00 Uhr € 150,00 € 670,20
Bis 17:00 Uhr € 180,00 € 700,20

Förderungen

Erklärung für die steuerliche Absetzbarkeit beim Finanzamt

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009 können Kinderbetreuungskosten, unter der Voraussetzung einer professionellen Betreuung, die in unserem Kindergarten gegeben ist, als Ausgaben geltend gemacht werden.

Zuschüsse der Gemeinde Wien für den Essensbeitrag

Die Stadt Wien gewährt Familien, deren Kind/Kinder einen Kindergarten besucht/besuchen ab September 2009 als familienfördernde Maßnahme eine Befreiung vom Essensbeitrag. Für jedes Kind ist ein Ansuchen zu stellen.

Bei einem Familieneinkommen unter einer bestimmten Höhe wird von der MA 11, GR-Referat gefördertes Essen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Rüdengasse 11, 1030 Wien, im Alter von 0 – 6 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien ein Essensbeitrag in Höhe von rund € 60,- pro Monat übernommen.

Den Antrag erhalten Sie entweder im Kindergarten oder im Internet. Der Antrag ist von Ihnen auszufüllen, vom Kindergarten unterschreiben zu lassen und mit den eventuell notwendigen Dokumenten an die MA 11 zu übermitteln.

Auf Grund der relativ komplexen Abrechnung seitens der Gemeinde Wien, wird die Vergütung des Essensbeitrags immer einen Monat im Nachhinein abgerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergartenleitung. 

Zusatzangebote

Logopädin

Die Logopädin kommt auf Wunsch in den Kindergarten und begleitet das Kind in seiner Sprachentwicklung.

Hör -, und Sehtest

Jedes Jahr, oder auf Anforderung werden Hör und Sehtests im Kindergarten durchgeführt.

Schwimmen

Eislaufen kann man können, Schwimmen muss man können. Daher gibt es jedes Jahr im Frühjahr einen Schwimmkurs, begleitet von ausgebildeten Schwimmlehrern.

Theater

Theater-, und Musical-Aufführungen, für Kinder über drei Jahre, in englischer oder deutscher Sprache, werden monatlich besucht.

Tipp, Topp Karriesstop

Zweimal jährlich wird den Kindern gezeigt, wie richtig Zähne geputzt werden soll, außerdem wird den Kindern gezeigt, wie eine gesunde, und ausgewogene Ernährung wichtig für den Erhalt der Zähne ist.

Wandern

Der nahe Wienerwald und der Wiener Wanderweg laden zum wandern ein, eine Einladung der wir gerne nachkommen.

Eislaufen

Wir gehen Eislaufen (Kinder ab 3 Jahren).
Jedes Kind braucht dazu einen Rucksack für die Eislaufschuhe - wenn möglich Lederne - und ein Tuch zum abwischen. Eine Haube und Handschuhe sind selbstverständlich wichtige Ausrüstungsgegenstände und daher mitzugeben.

Wir gehen ins Freie

Wir gehen in den Garten, oder in den Park (auch im Winter) und unternehmen Ausflüge. Wir bitten Sie daher Ihre Kinder dem Wetter entsprechend zu kleiden (Schuhe)

Ozon, Sonneneinstrahlung

Die Messergebnisse der Ozonschicht zeigen unterschiedliche Werte, wir werden aber - sicher ist sicher - Ihre Kinder anlässlich von Spaziergängen oder sonstigen Ausflügen mit einer hochwirksamen Sonnenschutzcreme, im Gesicht, an den Armen und ggf. an den Beinen, vorsorglich schützen.

Feste, die wir im Kindergarten feiern

Kindergeburtstag

mit kleinem Geschenk von uns. Bitte bringen Sie, wenn Sie möchten, einfachen Kuchen, ohne Creme und Schokoladenglasur, mit.

Laternenfest

Wir werden mit den Eltern das Laternenfest feiern.

Nikolaus

Der Nikolaus kommt in den Kindergarten und wir feiern das Nikolausfest mit den Eltern gemeinsam.

Adventjause

Am letzten Kindergartentag vor dem Weihnachtsfest werden wir eine besinnliche Adventfeier veranstalten.

Fasching

Faschingsdienstag veranstalten wir unser Faschingsfest. Jedes, noch so originelle Kostüm ist uns willkommen, einzig Waffen sind zu Hause zu lassen. Wir wollen ein friedliches Faschingsfest feiern.

Ostern

Freitag, vor der Karwoche versuchen die Kinder Ihr Osternest zu finden, der Fleiß wird mit einer Osterjause belohnt. Von Gründonnerstag bis Osterdienstag ist der Kindergarten geschlossen.

Elternfest

zwischen Muttertag und Vatertag feiern die Eltern mit den Kindern

Sommerfest

Ende Juni verabschieden wir die Schulkinder und feiern eine Lesenacht

Ein Tag im Kindergarten

  • 7 bis 9 Uhr Konzentrationsphase & freies Spiel
  • Fingerspiele und Lieder im Morgenkreis
  • gemeinsame Jause
  • Bewegungseinheit (wöchentlich werden Turnstunden gehalten)
  • Sesselkreisaktivität sowie Bilderbuchgeschichte (Kleingruppenaktivitäten)
  • Geschichten, Lied & Spruchvermittlung
  • Zweite Spielzeit
  • freies Spiel der Kleinen
  • Zeichnen, Werken, Basteln
  • Mittagessen Ruhezeit
  • gemeinsame Jause
  • freies Spiel und Aktivitäten bis die Kinder abgeholt werden.
  • In der Zwischenzeit gehen wir mit den Kindern einzelne Lernprogramme durch, ja, und Pause muss auch sein.

Was Ihr Kind im Kindergarten braucht

1 Paar Hausschuhe (keine Holzsandalen, keine Crocs, keine Schlapfen)
Bitte die Kinder ausnahmslos mit festen  Schuhen in den Kindergarten zu bringen um ein verletzungsfreies Bewegen im Freien zu ermöglichen.
Das Eigentum Ihres Kindes ist deutlich zu kennzeichnen (besonders Regenmantel, Gummistiefel,...). Für nicht gekennzeichnete Gegenstände und für Schmuckstücke kann keine Haftung übernommen werden.
Hausschuhe und Turngewand bitte mit dem Namen des Kindes versehen.

Persönliche Spielsachen

In den Kindergarten sind keine persönlichen Spielsachen mitzunehmen (ausgenommen Kuscheltiere), da es gilt Streitigkeiten zu vermeiden.

Was Ihr Kind im Kindergarten nicht braucht

Spielsachen von zu Hause, Naschsachen, Schmuck wie z.B. Ringe, Halsketten etc.

Ferien

Wir stehen Ihnen und Ihren Kindern das ganze Jahr zur Verfügung, daher bitten wir Sie,
folgende Ausnahmen besonders zu  beachten:

  • Nationalfeiertag
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • zu Weihnachten vom 24.12 bis 6.1.
  • zu Ostern von Gründonnerstag bis Osterdienstag
  • Staatsfeiertag
    Pfingstmontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Frohnleichnahm
  • Maria Himmelfahrt
  • die letzten zwei Ferienwochen(Reinigungswochen)
  • sowie der eine oder andere Fenstertag

bleibt der Kindergarten geschlossen.

Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich
Ihr TEDDYBÄR Team

Gemeinnütziger Verein „TEDDYBÄR“
Kindergärten & Horte
1170 Wien, Schadinagasse 9
Telefon: +43 1 480 44 73

Bankverbindungen : RAIKA  AT18 3200 0000 0255 0374
Änderungen vorbehalten